
Unter i.R. versteht man auf dem Gebiet des Zivilrechts in erster Linie das internationales Privatrecht also die Rechtsnormen, die bei über ein Land hinausgreifenden Tatbeständen die anwendbare Rechtsordnung bestimmen. Unter i.R. wird darüber hinaus aber auch das supranationale Recht verstanden, d.h....
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Zum einen in der Bedeutung des universellen bzw. bes. *Völkerrechts die Gesamtheit der Rechtsnormen, die entw. weltweit (UN-Konventionen) oder regional einheitlich (EU-Recht) gültig sind, zum anderen die Gesamtheit der *Normen des Rechtsanwendungsrechts, d.h. die staatenübergreifende Anwendung ...
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internationales Recht, die Gesamtheit der Rechtsregeln, die grenzüberschreitende Sachverhalte betreffen, das heißt Sachverhalte, deren einzelne Elemente in mehr als einem Staat oder in einem internationalen Gemeinschaftsraum (hohe See, Weltraum) liegen. Der allgemeinen Unterscheidung zwischen Privat...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Unter i.R. versteht man auf dem Gebiet des Zivilrechts in erster Linie das internationales Privatrecht also die Rechtsnormen, die bei über ein Land hinausgreifenden Tatbeständen die anwendbare Rechtsordnung bestimmen. Unter i.R. wird darüber hinaus aber auch das supranationale Recht verstanden, d.h. das Recht, das von übernationalen Instanzen (...
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Im engeren Sinn wird mit internationalem Recht das Völkerrecht bezeichnet. Im weiteren Sinn gehören zum internationalen Recht alle Normen die über den Nationalstaat hinauswirken, z.B. das Internationale Privatrecht.
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Bezeichnung für das auf Gewohnheits- oder Vertragsrecht beruhende Recht der Staatengesellschaft (Völkerrecht); auch jener Teil der staatlichen Rechtsetzung, der sich mit der Geltung der inländischer Rechtsnormen im Verkehr mit dem Ausland befasst.
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